
Um in eine eigene Wohnung zu ziehen, brauchen Minderjährige die Zustimmung ihrer Eltern. Auch für die Finanzierung müssen diese weiterhin aufkommen. Geschieht der Auszug gegen den elterlichen Willen, muss oft das Jugendamt vermitteln – und im schlimmsten Fall das Sorgerecht entziehen.
Weiterlesen »
05. August, 2010 von redaktion


























